Anzor Belke
Schelderau 1
D-35687 Dillenburg
Telefon: +49(0)2771-8149918
Fax: +49(0)2771-8198939
E-Mail: info@anzor-garage.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a USrG: DE265904660
Inhaltlich Verantwortlich gemäß
§ 55 II RStV: Anzor Belke (Anschrift s.o.)
Design & Marketing: Made by Hoffmann
Bildrechte: Anzor Belke
Impressum nach § 5 TMG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung / Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Verträge. Abweichende Bedingungen des
Käufers sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, daß
wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz Wetzlar. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Für alle
sich aus einer Geschäftsbeziehung ergebenden
Rechtsfragen gilt ausschließlich deutsches Recht und
deutscher Gerichtsstand.
2. Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge
kommen erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande. Die Preise gelten für 1
Monate ab Datum der Auftragsbestätigung. Sind längere
Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am Liefertag
gültigen Preise verrechnet. Preise und technische Daten
in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten
können sich ändern. Bei allen Preisen ist die jeweilige
gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (Mwst.) zu
beachten.
3. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, müssen
schriftlich von uns bestätigt sein.
Falls nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin
vereinbartist,kann der Käufer den Verkäufer nach
Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins nach Ablauf von 6 Wochen schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
4. Zahlung
Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tag der
Lieferung gültigen Preise. Verpackungs- und Frachtkosten
werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich
berechnet. Der Versand an Privatkunden erfolgt
ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse.
Verzugszinsen werden bei Privatkunden mit 5 %, bei
Geschäftskunden mit 8 % p.a. über dem Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet. Gegen Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Gefahrenübergang
Lieferungen und Rücklieferungen erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Sofern nichts anderes vereinbart
ist, bleibt die Beförderungsart dem Verkäufer vorbehalten.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware
dem Spediteur, usw., übergeben wurde.
Beim Warenversand durch eigene Fahrzeuge geht die
Gefahr beim Verladen auf den Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Warenübergabe erfolgt unter Eigentumsvorbehalt
des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede
Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
anderweitige Überlassung an Dritte ohne unsere
schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Käufer hat die
gelieferten Gegenstände während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, sorgfältig
zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu halten.
Vernichtung, Beschädigung und Pfändung der gelieferten
Gegenstände sowie jede Anschriftänderung des Käufers
oder Standortänderungen der Waren sind uns
unverzüglich mitzuteilen.Im Falle der Pfändung ist
außerdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle mit der
Geltendmachung unseres Eigentumsrecht entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.Haftung
Hat der Auftragnehmer nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haftet er, soweit nicht
Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden,
beschränkt. Die Haftung besteht nur bei
vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom
Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der
Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene
Nachteile des Auftraggebers, z.B.: höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung. Für Geld
oder sonstige Wertsachen, die nicht ausdrücklich in
Verwahrung genommen sind sowie für durch einen
Mangel des Auftraggegenstandes verursachte Schäden
wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Unabhängig
von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine
etwaige Haftung bei arglistigen Verschweigen des Mangels,
aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
8.Gewährleistung
Wurden vom Verkäufer mangelhafte Teile geliefert, so
kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der
Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Die Gewährleistung ist, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart, auf 12 Monate ab Übergabe befristet.
Für Fahrzeuge, Motoren und Fahrzeugteile ist die
Gewährleistung ausgeschlossen, wenn
a) der Käufer bereits eigenmächtige
Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat;
b) das Fahrzeug (Motoren und Fahrzeugteile) bei
Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird;
c) die im Kundendienstheft vorgesehenen
Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführt werden;
d) die Vorschriften der Betriebsanleitung
mißachtet werden;
e) das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise
technisch verändert wird.
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf
schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung
zurückzuführen sind, fallen nicht unter unsere
Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von
Mängeln werden von uns nur anerkannt, wenn sie
innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung
schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten
werden nur in unserer Werkstatt oder bei durch uns
genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei
ausgetauschte Teile sind uns zur Begutachtung
zuzusenden und gehen in unser Eigentum über.
Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit
unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer
anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden.
“Kontaktieren Sie uns
jetzt”
ANZOR GARAGE | D-35683 Dillenburg |
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Mobil+49 160 95780702
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